Startseite
  • Ihre letzten Suchanfragen
4.5.2

Form des Flächennutzungsplans

1

1Planunterlagen

1

Der Flächennutzungsplan ist in der Regel für das ganze Gemeindegebiet in einer Planzeichnung zusammenzufassen. Es kann jedoch zweckmäßig sein, Teile des Gemeindegebiets (z. B. einzelne Siedlungsbereiche) gesondert, gegebenenfalls in einem größeren Maßstab, darzustellen. Sachliche Teile, die den Inhalt des Flächennutzungsplans ergänzen (z. B. Landschaftsplan, ein Verkehrs- oder Schallimmissionspläne), können in einer besonderen Planzeichnung als Bestandteil des Flächennutzungsplans oder ggf. anderweitig dargestellt werden. In den Flächennutzungsplan sind Hinweise auf derartige Planzeichnungen und ggf. deren rechtliche Stellung zum Flächennutzungsplan aufzunehmen.

2

2Beipläne

2

Zum Flächennutzungsplan können auch erläuternde Beipläne und Übersichten erstellt werden. Sie sind allerdings nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans. Sie sollten der Begründung beigefügt werden.

3

3Maßstab

3

Ausreichende Genauigkeit als Plangrundlage für den Flächennutzungsplan bietet in der Regel nur die amtliche Flurkarte im Maßstab 1:5.000 (s. a. Kapitel 4.5.1.3 ALKIS-Flurkarten und Geobasisdaten). In besonderen Fällen (z. B. bei größeren Gemeindegebieten oder gemeinsamen Flächennutzungsplänen mehrerer Gemeinden) können Verkleinerungen dieser Flurkarte, vor allem auf den Maßstab 1:10.000, zweckmäßig sein. Die Genauigkeit der Kartengrundlage muss dabei aber erhalten bleiben. Ausdrucke auf Papier von digital erstellten Plänen müssen noch einwandfrei lesbar sein. Erforderliche Nachträge in der Kartengrundlage sind – bei analoger Bearbeitung – möglichst im Originalmaßstab vorzunehmen. Weitergehende Verkleinerungen oder Karten mit kleinerem Maßstab (z. B. Maßstab 1:25.000) sind als Grundlage für den Flächennutzungsplan im Allgemeinen nicht ausreichend. Sie kommen nur bei Gemeinden mit ausgedehnten landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern oder Felsregionen in Betracht, wenn die bebauten und zur weiteren baulichen Entwicklung vorgesehenen Ortsteile gesondert in größerem Maßstab dargestellt werden. Trotz der erheblich genaueren Darstellungsmöglichkeit im digitalen Flächennutzungsplan gilt weiterhin der Grundsatz, dass darin Darstellungen von Flächen nicht parzellenscharf bestimmt sind.

4
4

Für die gesonderte Darstellung der bebauten Ortsteile auf einer zusätzlichen Planzeichnung haben sich die Maßstäbe 1:2.500 und 1:5.000 (zusätzlich zur Darstellung des gesamten Gemeindegebiets im Maßstab 1:10.000, ausnahmsweise 1:25.000) als zweckmäßig erwiesen. Werden sachliche Teile des Flächennutzungsplans, wie z. B. der Landschaftsplan, gesondert dargestellt, so soll das möglichst im Maßstab der Planzeichnung für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen.

5

5Aktualisierung der Plangrundlagen

5

Die Angaben der amtlichen Karte über Bebauung, Verkehrswege, Gewässer, landwirtschaftliche Flächen und Wald, Abgrabungen und andere für die Planung wesentliche Merkmale sind auf den aktuellen Stand zu bringen. Durch die flächendeckende Verfügbarkeit der ALKIS-Flurkarte ist eine tagesaktuelle Fassung gewährleistet. Bei langer Dauer des Planaufstellungsverfahrens kann zu einem späteren Zeitpunkt jedoch eine Ergänzung erforderlich werden. Vermessungstechnische Genauigkeit ist bei Nachträgen für den Flächennutzungsplan nicht unbedingt erforderlich. Für die Ergänzung der Kartenblätter haben sich entzerrte Luftbilder im Maßstab und Blattschnitt der Karten oder die amtlichen Luftbildkarten als zweckmäßig erwiesen (s. a. Kapitel 4.3.16 Luftbilder).

6

6Planzeichenerklärung, Legende

6

Die verwendeten Planzeichen sind im Bauleitplan zu erklären (§ 2 Abs. 4 PlanzV 90). Die Planzeichenerklärung ist Teil des Flächennutzungsplans und auf der Planunterlage für das gesamte Gemeindegebiet anzubringen. Zur Erleichterung der Übersicht bietet es sich an, die Planzeichen in der Reihenfolge der Anlage zur PlanzV 90 zu erklären. Sofern topographische Angaben der Kartengrundlage (z. B. Höhenlinien, bestehende Bebauung) erläutert werden, sind sie unter der Überschrift „Hinweise“ aufzuführen. Es empfiehlt sich, eine Übersichtskarte, aus der die Lage der Gemeinde in der Region ersichtlich ist (z. B. im Maßstab 1:50.000), auf der Planzeichnung anzubringen oder in die Begründung aufzunehmen.

7

7Sonstige Angaben auf dem Flächennutzungsplan

7

Der Plan soll im Übrigen noch folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung „Flächennutzungsplan der Gemeinde/Stadt …“,
  • Datum der Planausarbeitung (nicht der verfahrensmäßigen Aufstellung) durch das Planungsbüro,
  • Datum der letzten Änderung oder Ergänzung durch das Planungsbüro,
  • Name und Unterschrift des Planenden,
  • Maßstab und Nordpfeil; dieser zeigt grundsätzlich nach oben,
  • Verfahrensvermerke (entsprechend Kapitel 4.5.4.1 Verfahrensvermerk für Bauleitpläne).