Der öffentliche Raum umfasst alle Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen, Parks und Wasserflächen innerhalb von Siedlungsgebieten, die ohne Beschränkung öffentlich zugänglich sind. Mit den Funktionen für Verkehr, Wirtschaft, Kultur, Aufenthalt, Bewegung und Erholung prägt er entscheidend das Erscheinungsbild, die Attraktivität und das öffentliche Leben in Städten, Märkten und Gemeinden. Die verschiedensten Funktionen und Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum müssen je nach örtlicher Situation und Lage im Siedlungsgebiet für den Einzelfall aufeinander abgestimmt werden. Er hat großen Einfluss auf die Lebensqualität und befördert somit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Umgebung. Für eine erfolgreiche Innenentwicklung kommt dem öffentlichen Raum eine entscheidende Bedeutung zu.
Grünflächen im öffentlichen Raum unterstützen als grüne „Infrastruktur“ den Aufbau eines Netzwerkes von Grün- und Freiflächen mit vielfältigen Funktionen und Nutzen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für die Anpassung an den Klimawandel und erhöhen außerdem die Lebensqualität.
2Barrierefreie Gestaltung
2Der öffentliche Raum soll als ein Gefüge von Freiflächen, Platz- und Straßenräumen abwechslungsreich, gefahrlos und soweit als möglich barrierefrei geformt und gestaltet werden. Hinweise zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraums gibt die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“. Eine Auslegung dieser Norm bietet der gemeinsame Leitfaden „Barrierefreies Bauen 03 – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, den die Bayerische Architektenkammer zusammen mit den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Familie, Arbeit und Soziales im Jahr 2018 veröffentlicht haben. Die Anforderungen des fließenden und ruhenden Verkehrs müssen mit den Bedürfnissen von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, sowie von Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderung abgewogen und abgestimmt werden. Ziel ist eine „Stadt für alle“, also die umfassende und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben – ungeachtet des Alters sowie unabhängig von Art und Umfang einer Beeinträchtigung. Grundsätzlich empfiehlt es sich, barrierefreie Planungen bzw. Umgestaltungen nicht isoliert, sondern eingebettet in ein gesamtörtliches Konzept zu erarbeiten, um durchgängige barrierefreie Wegebeziehungen (sog. Wegeketten) zu schaffen (s. a. Kapitel 1.3.7 Städtebauliche Rahmenplanung und 1.3.21 Gemeindlicher Aktionsplan zur Schaffung von Barrierefreiheit). Bei der barrierefreien Gestaltung des Frei- und Straßenraums ist darauf zu achten, dass dadurch nicht die Gefahren für angrenzende Gebäude durch “barrierefrei” eindringenden Starkregen verstärkt werden.
Der öffentliche Raum soll als ein Gefüge von Freiflächen, Platz- und Straßenräumen abwechslungsreich, gefahrlos und soweit als möglich barrierefrei geformt und gestaltet werden. Hinweise zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraums gibt die DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“. Eine Auslegung dieser Norm bietet der gemeinsame Leitfaden „„Barrierefreies Bauen 03 – Öffentlicher– Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“Freiraum“, den die Bayerische Architektenkammer zusammen mit den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie für Familie, Arbeit und Soziales im Jahr 2018 veröffentlicht haben (vgl. Anhang D). Die Anforderungen des fließenden und ruhenden Verkehrs müssen mit den Bedürfnissen von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, sowie von Kindern, alten Menschen und Menschen mit Behinderung abgewogen und abgestimmt werden. Ziel ist eine „Stadt für alle“, also die umfassende und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben – ungeachtet des Alters sowie unabhängig von Art und Umfang einer Beeinträchtigung. Grundsätzlich empfiehlt es sich, barrierefreie Planungen bzw. Umgestaltungen nicht isoliert, sondern eingebettet in ein gesamtörtliches Konzept zu erarbeiten, um durchgängige barrierefreie Wegebeziehungen (sog. Wegeketten) zu schaffen (s. a. Kapitel 1.3.7 Städtebauliche Rahmenplanung und 1.3.21 Gemeindlicher Aktionsplan zur Schaffung von Barrierefreiheit). Bei der barrierefreien Gestaltung des Frei- und Straßenraums ist darauf zu achten, dass dadurch nicht die Gefahren für angrenzende Gebäude durch “barrierefrei” eindringenden Starkregen verstärkt werden.
3Gestaltung
3Bestehende eintönige Straßenräume und Ortsdurchfahrten können dadurch abwechslungsreicher gemacht werden, dass Raumfolgen hergestellt, Torsituationen betont und besondere Nutzungsbereiche hervorgehoben werden. Die Wirkung des Raums wird im Wesentlichen von den Baukörpern, der Bodenfläche und weiteren raumbildenden Elementen, wie Bepflanzung und Möblierung, geprägt. Dabei muss bedacht werden, dass jedes einzelne dieser Elemente nicht nur von der Funktion hergeleitet werden darf, sondern auch in Bezug auf das gestalterische Zusammenwirken abgestimmt sein muss (s. a. Kapitel 3.14.9 Baugestaltung, Gestaltungskonzept sowie in den Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung (ESG 2011)). Die Benutzbarkeit wird jedoch insbesondere durch die verschiedenen Verkehrsbereiche, deren Ausformung und die jeweiligen verkehrlichen Belastungen sowie Aspekte der Verkehrssicherheit beeinflusst (s. a. Kapitel 3.9.12 ff. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich).
Bestehende eintönige Straßenräume und Ortsdurchfahrten können dadurch abwechslungsreicher gemacht werden, dass Raumfolgen hergestellt, Torsituationen betont und besondere Nutzungsbereiche hervorgehoben werden. Die Wirkung des Raums wird im Wesentlichen von den Baukörpern, der Bodenfläche und weiteren raumbildenden Elementen, wie Bepflanzung und Möblierung, geprägt. Dabei muss bedacht werden, dass jedes einzelne dieser Elemente nicht nur von der Funktion hergeleitet werden darf, sondern auch in Bezug auf das gestalterische Zusammenwirken abgestimmt sein muss (s. a. Kapitel 3.14.9 Baugestaltung, Gestaltungskonzept sowie in den Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung (ESG 2011) (vgl. Anhang D)). Die Benutzbarkeit wird jedoch insbesondere durch die verschiedenen Verkehrsbereiche, deren Ausformung und die jeweiligen verkehrlichen Belastungen sowie Aspekte der Verkehrssicherheit beeinflusst (s. a. Kapitel 3.9.12 ff. Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich).
4Möblierung
4Die Möblierung von Straßen, Plätzen und Freiflächen prägt entscheidend die Qualität und Identität des öffentlichen Raums. Daher ist auf ein abgestimmtes und durchgängiges Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere bei historischen Plätzen, die in ihrer ursprünglichen Form und Gestaltung erhalten bleiben und von Kraftfahrzeugen möglichst freigehalten werden sollen, ist bei der Ausstattung mit Beleuchtungskörpern und Sitzgelegenheiten jeweils der örtliche Charakter zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 3.14.8 Bildende Kunst).
Die Möblierung von Straßen, Plätzen und Freiflächen prägt entscheidend die Qualität und Identität des öffentlichen Raums. Daher ist auf ein abgestimmtes und durchgängiges Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere bei historischen Plätzen, die in ihrer ursprünglichen Form und Gestaltung erhalten bleiben und von Kraftfahrzeugen möglichst freigehalten werden sollen, ist bei der Ausstattung mit Beleuchtungskörpern und Sitzgelegenheiten jeweils der örtliche Charakter zu berücksichtigen (s. a. Kapitel 3.14.8 Bildende Kunst).
5Bepflanzung
5Zur Gestaltung der Straßen- und Platzräume und zur raumbildenden Wirkung trägt auch die Bepflanzung bei. Im Bereich von Fußwegen, Spiel- und Ruheplätzen sind Bäume und Sträucher zum Schutz vor Wind und Sonne wichtig. In Straßen- und Platzräumen mit geschlossener Randbebauung soll sich die Bepflanzung jedoch dem Raum unterordnen. In Betracht kommen insbesondere Baumreihen oder einzelne Bäume und Baumgruppen als Blickpunkte. Zur Anpassung an den Klimawandel kommt der urbanen Grünausstattung aus großkronigen Bäumen eine besondere Bedeutung zu, da im Wesentlichen von diesen eine Temperaturabsenkung in Hitzephasen ausgeht. Ebenso sind Bodenentsiegelungen und deren Begrünung wichtige Instrumente zur Hitzevorsorge in den Städten. Besonders in trockenen Regionen sollte auf eine ausreichende Wasserverfügbarkeit geachtet werden, z. B. durch den Bau von Baumrigolen oder die gezielte Einleitung von Regenwasser. Pflanzkübel sind in der Regel kein Ersatz für eine räumlich wirksame Bepflanzung, jedoch eine Ergänzung bei beengten Räumen mit fehlendem Wuchs- und Wurzelraum. Auch die Vorgärten mit ihrer Bepflanzung sind prägender Bestandteil des Straßen- und Ortsbildes (s. a. Kapitel 3.13.6 Straßenbegleitgrün und Kapitel 3.13.8 Stell- und Parkplätze).
Zur Gestaltung der Straßen- und Platzräume und zur raumbildenden Wirkung trägt auch die Bepflanzung bei. Im Bereich von Fußwegen, Spiel- und Ruheplätzen sind Bäume und Sträucher zum Schutz vor Wind und Sonne wichtig. In Straßen- und Platzräumen mit geschlossener Randbebauung soll sich die Bepflanzung jedoch dem Raum unterordnen. In Betracht kommen insbesondere Baumreihen oder einzelne Bäume und Baumgruppen als Blickpunkte. Zur Anpassung an den Klimawandel kommt der urbanen Grünausstattung aus großkronigen Bäumen eine besondere Bedeutung zu, da im Wesentlichen von diesen eine Temperaturabsenkung in Hitzephasen ausgeht. Ebenso sind Bodenentsiegelungen und deren Begrünung wichtige Instrumente zur Hitzevorsorge in den Städten. Besonders in trockenen Regionen sollte auf eine ausreichende Wasserverfügbarkeit geachtet werden, z. B. durch den Bau von Baumrigolen oder die gezielte Einleitung von Regenwasser. Pflanzkübel sind in der Regel kein Ersatz für eine räumlich wirksame Bepflanzung, jedoch eine Ergänzung bei beengten Räumen mit fehlendem Wuchs- und Wurzelraum. Auch die Vorgärten mit ihrer Bepflanzung sind prägender Bestandteil des Straßen- und Ortsbildes (s. a. Kapitel 3.13.6 Straßenbegleitgrün und Kapitel 3.13.8 Stell- und Parkplätze).