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Änderungen seit PH 2020/21 30.4.2025

Änderungspaket zum Start der digitalen Planungshilfen

In dieser inhaltlichen Überarbeitung ist enthalten:


Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Inkrafttreten am 1. Januar 2025
Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO

Die Bayerische Staatsregierung beschleunigt mit der Novelle der BayBO den Bauprozess und baut Bürokratie weiter ab. Dachgeschossausbauten sind nun beispielsweise verfahrensfrei, Aufstockungen werden erleichtert. Flexiblere Stellplatzregelungen treten zudem zum 01.10.2025 in Kraft.


Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Inkrafttreten am 1. Januar 2024
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html

Das Gesetz regelt neben der Wärmeplanungspflicht auch ein Verfahren zur Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzenden Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung.


Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG)
Inkrafttreten am 28. September 2023
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/

Das ROG wurde mit dem Ziel einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren an verschiedenen Stellen novelliert. Wo keine inhaltlichen Änderungen eingetreten sind, gilt weiterhin das BayLplG. Auf dem Gebiet der Raumordnung geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor (Art. 72 Abs. 3 GG).


Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Inkrafttreten am 1. Juli 2023
Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) einen Grundgedanken des „Gebäudetyps-e“ im öffentlichen Recht umgesetzt, Abweichung von gesetzlichen Vorschriften und Baubestimmungen werden so erleichtert.


Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren („Digitalisierungsnovelle“)
Inkrafttreten am 7. Juli 2023**
Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2023/176

Ziele dieses Gesetzgebungsverfahrens sind die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, die Vermeidung von Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen und die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne. Die Baunutzungsverordnung wird zugunsten von Anlagen erneuerbarer Energien geändert. Zudem werden das Windflächenbedarfsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert.


Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu § 13b BauGB
Urteil vom 18. Juli 2023
Link: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/25_rundschreiben_hinweise_13b.pdf

Das BVerwG entschied, dass das Absehen von der Umweltprüfung bei Plänen mit erheblichen Umweltauswirkungen gegen EU-Recht verstößt. Eine Umweltprüfung ist daher verpflichtend. Ausnahme: Bestandspläne nach § 13b BauGB, die nicht innerhalb der Jahresfrist angefochten wurden.


Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
Inkrafttreten am 1. Juni 2023
Link: https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/

Der bayerische Ministerrat hat die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) verabschiedet. Die aktualisierten Themen umfassen gleichwertige Lebensverhältnisse, den Klimawandel, eine gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität.